Förderungskriterien
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife
- Finanzielle Situation
- Beruflicher Hintergrund der Eltern
- Soziales Engagement
- Bisherige praktische Tätigkeit / Erfahrungen
- Familienstand und Alter
Förderungssatz
EUR 600,00 / Monat
bei Förderung ausschließlich durch die SIEGFRIED SCHULTE STIFTUNG
EUR 300,00 / Monat
bei anderer finanzieller Förderung
Beispiel:
Bei Bezug von Bafög zahlt die Stiftung maximal den Höchstsatz des abzugsfreien zusätzlichen Betrags, der beim Bafög nicht angerechnet wird.
Förderungsdauer
Grundsätzlich ist eine Förderung vom Start des Studiums bis zum Ende der Bachelorarbeit möglich. Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das folgende Kalenderjahr. Abweichungen sind möglich.
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten reichen unaufgefordert bis zum 15. November einen aktuellen Leistungsnachweis/Notenspiegel und 2 x jährlich eine aktuelle Studienbescheinigung ein.
Förderungsende
- Ende des Bewilligungszeitraums (Folgeantrag möglich)
- Ende des Monats der Exmatrikulation (Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen)
- bei Studienabbruch zum Zeitpunkt des Abbruchs
- bei Falschangaben zum Zeitpunkt der Feststellung
Die Förderung ist rückerstattungsfrei. Bei Falschangaben, beispielsweise zur finanziellen Situation oder den Prüfungsleistungen, ist der gesamte Förderungsbetrag zurückzuerstatten. Die Rückerstattungsmodalitäten sind im Einzelfall festzulegen.
Wie bewerbe ich mich um ein Stipendium?
Sie senden Ihre Unterlagen per E-Mail an stiftung@siegfried-schulte-stiftung.de.
(zusammengefasst in einem PDF-Dokument)
Bewerbungsfrist für Erst- und Folgeanträge
15. November
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt jeweils jährlich Anfang Dezember. Den Bewerberinnen und Bewerbern wird noch vor Jahresende die Entscheidung mitgeteilt.
Unterlagen Erstantrag
- Anschreiben / Begründung des Antrags (1 Seite)
- Lebenslauf (Vollständige Kontaktdaten, Alter, Familienstand, Schulbildung, Berufsausbildung, beruflicher Werdegang)
- Beruflicher Hintergrund der Eltern
- Eidesstattliche Erklärung zur finanziellen Situation (z. B. Bafög oder andere Förderungen)
- Angaben zu sozialem Engagement (Vereine, Einrichtungen, Ehrenämter)
- Bisherige Schulabschlusszeugnisse
- Bisherige Berufsabschlusszeugnisse
- Bisherige Arbeits-/ Praktikumszeugnisse
- Studienrichtung/-ziel bzw. gegebenenfalls Angaben zu Gründen für Wechsel von Studienrichtung und Studienschwerpunkt (Prüfungsordnung des Studiengangs auf Nachfrage durch Stiftung)
- Prüfungsordnung des Studiengangs (auf Nachfrage durch die Stiftung)
- Aktuelle Studienbescheinigung (sofern Studium bereits aufgenommen)
- Aktuelle Leistungsnachweise (sofern Studium bereits aufgenommen)
Folgeantrag
Folgeanträge sind rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums (siehe Bewerbungsfrist) gemäß dem bisherigen Förderungsantrag zu stellen.
Unterlagen Folgeantrag
- Formloser Antrag (1 Seite)
- Aktualisierte Unterlagen (siehe Erstantrag, Punkt 2 – 10)
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Aktuelle Leistungsnachweise